Meine Frau kam vor kurzem auf mich zu und meinte, dass die Gemeinde einen Zuschuss für Plug-and-Play Balkonkraftwerke (Steckerfertige Solaranlage) ausgeben würde. Plug-and-Play, da wird mein Gehirn sofort unter Strom gesetzt. Ok, dann setze ich mich mal hin und versuche es zu verstehen.
Da bei uns ja nur was in das (hier besser an das) Haus kommt, was ich verstehe bzw. zu dem es vernünftige Unterlagen gibt, habe ich einiges zusammengetragen und kann es gerne hier aufzeigen. Bitte beachten, dass es nach besten Wissen und Gewissen gemacht wurde, fehlerhafte Aussagen sind möglich.
FAQ Balkonkraftwerk – Ein Hans-Werk
Wichtig: Alles Angaben sind als Empfehlung zu sehen, besonders die der Modulausrichtung. Alle elektrischen Empfehlungen sind auf Sicherheit ausgerichtet! Wer einen echten Profibetrieb kennt: Nehmen
Was gilt: 600 oder 800 Watt?
Zwar ist im Bundestag und im Nachgang auch im Bundesrat am 27.04.2024 das Solarpaket I (EEG, Erneuerbare Energie Gesetz 2024), in dem u.a. auch die 800 Watt-Grenze hinterlegt wurde, verabschiedet worden, jedoch muss noch die VDE-Norm VDE V 0126-95 2024 zu dieser Anhebung angepasst werden. D.h. de Facto darf immer noch max. 600 Watt installiert bzw. reduziert und betrieben. Die Anpassung wir in zwei Monaten (Juni/Juli 2024) erwartet, die zweite Lesung erfolgte am 03.05.2024. Aus diesem Grund sind die nachfolgenden Texte immer noch mir 600 Watt beschrieben. Stand Ende April 2024
Sind Balkonkraftwerke Plug-and-Play?
Im Prinzip schon, wenn die Rahmenbedingungen stimmen, siehe nachfolgende Abschnitte.
Sind Balkonkraftwerke Genehmigungspflichtig?
Nein, es bedarf keiner Genehmigung. ABER: Sie müssen beim Energiedienstleister (Stromlieferant) und bei der BNetzA (Bundes-Netz-Agentur, Marktstammdatenregister) angemeldet werden. Der Energiedienstleister kann/darf diesen Anmeldung jedoch nicht ablehnen, sie dient alleine der Informationspflicht.
Update 05/2023: Laut dem Gesetzentwurf soll in Zukunft nur noch das Marktstammdatenregister bedient werden
Update 04/2024: Gesetzanpassung ist durch, es wird nur noch im Marktstammdatenregister mit einem vereinfachten Verfahren angemeldet
Sind Balkonkraftwerke Anmeldepflichtig?
Ja, sie müssen beim Energiedienstleister (Stromlieferant) und bei der BNetzA (Bundes-Netz-Agentur, Marktstammdatenregister) angemeldet werden. Der Energiedienstleister kann/darf diese Anmeldung aber nicht ablehnen, sie dient alleine der Informationspflicht.
Update 05/2023: Laut dem Gesetzentwurf soll in Zukunft nur noch das Marktstammdatenregister bedient werden
Update 04/2024: Das Marktstammdatenregister ist seit April 2024 deutlich einfacher auszufüllen
Update 04/2024: Gesetzanpassung ist durch, es wird nur noch im Marktstammdatenregister mit einem vereinfachten Verfahren angemeldet
Welche Leistung darf die Anlage haben?
Die derzeitige Ausführung der Freigabe beinhaltet eine maximale Leistung von 600 Watt, unabhängig von der Anzahl an Solarmodulen (Stand 2022). Weniger ist erlaubt, mehr ist genehmigungspflichtig.
Update 02/2023: Der VDE hat Ende 2022 eine Empfehlung der Anhebung der Leistung auf die europeweite Norm auf 800 Watt abgegeben. Nun ist der Gesetzgeber gefragt, dies aufzunehmen und umzusetzen.
Update 05/2023: Der Gesetzesentwurf ist gestartet LINK BMWK 05.05.2023.
Update 12/2023: Die Verabschiebung des Gesetzes wurde auf unbestimmt verschoben
Update 03/2024: Die Verabschiebung des Gesetzes wurde auf April 2024 verschoben
Update 04/2024: Die Verabschiebung des Gesetzes erfolgte am 27 April 2024 im Bundestag und Bundesrat. Nun muss noch die VDE-Vorschrift angepasst werden
Darf man mehrere 600 Watt-Anlagen (Balkonkraftwerke) betreiben, wenn jede Einzelanlage max. 600 Watt Leistung hat?
An jedem elektrischen Energieanschluss, sprich Stromzähler, darf nur eine Anlage mit max. 600 Watt betrieben werden. Diese kann theoretisch aus mehreren Einzelwechselrichtern mit einer maximalen Gesamtleistung von 600 Watt bestehen. Zusätzliche Zähler, z.B. für Wärmepumpen, dürfen nicht mit Balkonkraftwerken verbunden werden. Ist jedoch eine Untervermietung (z.B. für Kinder, Eltern, Ferienwohnung oder eine separate Garage, die nicht am Hauptzähler angeschlossen sind) mit eigenem öffentlichen Energieanschluss versehen, kann dort jeweils ein Balkonkraftwerk installiert werden.
Update 05/2023: Gleiches gilt auch für 800 Watt Anlagen in der Zukunft
Welche Leistung dürfen die PV-Module haben?
Die Leistung der PV-Module ist nicht begrenzt, da die Begrenzung durch den Wechselrichter erfolgt. So kann ein Modul 370 Watt haben, d.h. durch 2 Module werden dann maximal 740 Watt erzeugt und durch den Wechselrichter auf 600 Watt begrenzt.
Update 05/2023: Es soll eine Begrenzung auf max. 2.000 Watt der Gesamt-Modulleistung pro 800 Watt-Anlage (Begrenzung durch Wechselrichter) geben.
Update 02/2024: Laut einem Entwurf für eine angepasste VDE-Norm soll eine Begrenzung auf max. 960 Watt der Gesamt-Modulleistung (d.h. 20% mehr des Maximums des Wechselrichters) pro 800 Watt-Anlage geben. Würden diese 20% auch für die 600 Watt-Anlage gelten, dürften die Module nur 720 Watt haben. Hier wird es wohl eine Anpassung geben, ggf. ebenfalls auf 960 Watt. Hintergrund der Begrenzung sind gemeinsam genutzten Leitungen von Verbrauchern und Balkonkraftwerk mit oftmals 1,5 mm2 Querschnitt hinter einem 16A Leistungsschalter (Sicherung).
Welchen Sinn haben Module mit einer höheren Leistung, wenn der Wechselrichter diese dann limitiert?
Kaum eine Anlage erreicht ihre maximale Leistung über einen längeren Zeitraum. D.h. erreicht ein Modul z.B. durch Verschattung oder leicht bedecktem Himmel „nur“ 60 %, können Module mit 740 Watt-Anlage runde 450 Watt bringen, während eine „echte“ 600 Watt-Module dann 360 Watt hätte – beide Varianten würden unterhalb der Limitierung gefahren werden. D.h. die Wahl auf höherwertige Module kann sinnvoll sein.
Ein oder zwei Module?
Ist vom Platzbedarf oder Geldbeutel aus zu entscheiden. Da die Wechselrichter oftmals die gleichen sind, d.h. unabhängig ob ein oder zwei Module im Einsatz sind, kann die Amortisation, d.h. ab wann hat die Anlage das Geld wieder eingespielt hat, ausschlaggebend sein. D.h. eine Anlage mit zwei Modulen kann sich schneller bezahlt machen.
Mehr als zwei Module?
Ist ein theoretisches Problem: Die meisten Wechselrichter unterstützen in der 600-Watt Liga nur zwei Module. Theoretisch würden zwei in West- und zwei in Ostausrichtung über den Tag einen sehr guten Ertrag bringen.
Update 05/2023: Mit der Gesetzesneufassung wird die maximale Gesamt-Modulleistung pro 800 Watt-Anlage begrenzt, diese Grenze ich demnach einzuhalten
Wann spiele ich mein Geld wieder ein?
Daumenwert 600 Watt: Runde 6 Jahre (reiner Invest der Anlage ohne Montage und zusätzliche elektrische Änderungen an der Haustechnik).
Balkonkraftwerk am Balkongeländer sinnvoll?
Ja, wenn der Balkon eine Ost-, Süd-Ost-, Süd- Süd-West oder Westausrichtung hat. Bei einer Nordausrichtung ist mit erheblichen Leistungsreduzierungen zu rechnen. Jede Lage hat seine Vor- aber eben auch seine Nachteile. Wer die Wahl zwischen Ost und Süd-Lage hat, sollte nach dem persönlichen Nutzungsverhalten des Strombedarfes ausrichten: Vormittags mehr Bedarf = Ostlage, Nachmittags = Westlage.
Balkonkraftwerk am Balkongeländer: Senkrechte oder angewinkelte Montage sinnvoll?
Ganz klar angewinkelt, um einen max. möglichen Ertrag zu erziehen. Dafür gibt es je nach Ausrichtung sehr gute Tabellen im Netz, welche den optimalen Winkel in Abhängigkeit der Himmelsrichtung angeben.
ABER VORSICHT: Windlast beachten, d.h. eine senkrechte Montage ist deutlich unempfindlicher gegenüber einem Starkwind bzw. Sturm.
Aus welchen Komponenten besteht ein Balkonkraftwerk?
Prinzipiell aus:
- ein oder 2 Solarpanel
- ggf. zwei Verbindungskabeln des zweiten, etwas entfernten Solarpanel zum Wechselrichter
- ein oder zwei Befestigungsgestellen (je nach Aufstellungsort)
- einem Wechselrichter
- einem Verbindungskabel zur elektrischen Verbindung zum Stromnetz (UV und Wasserschutz)
Um die ganze elektrische Anlage aber darzustellen, gehören folgende Elemente hinzu:
- Anschlussdose für PV-Anlage (UV und Wasserschutz)
- Ggf. separate oder bestehende Leitung zum Zählerschrank
- Ggf. separate oder bestehende Absicherung und RCD (FI)
- Ggf. zusätzlicher Zähler (informativ, keine Pflicht)
Kann ich eine Balkonanlage einfach in eine Steckdose einstecken?
Nein, nicht so einfach. Es sollten vorab ein paar Punkte abgeklärt sein:
- Vor dem Betrieb sollte formal die Freigabe vom Eigentümer erfolgen.
- Vor dem Betrieb muss formal die Anmeldung beim Energielieferanten und der BNetzA abgeschlossen sein. Update 2023: Durch den Vorschlag des VDE Ende 2022 wollen wohl einige Energiedienstleister (Stromlieferanten) die Anmeldung erst nach der Inbetriebnahme. Die Anmeldung bei der BNetzA (Stammdatenregister) muss innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme erfolgen.
- Die Vorgaben des Energielieferanten müssen erfüllt sein (Stromzähler mit Rücklaufsperre, wird aber durch einige Energiedienstleister (Stromlieferanten) nicht mehr gefordert) und je nach Energielieferant muss eine PV-kompatible Steckverbindung (z.B. Wielandstecker) verbaut sein. Update: Der Vorschlag des VDE will auch den Schukostecker als ausreichend in die Verordnung bringen. Aktuell ist noch der Wielandstecker in der VDE-Verordnung.
- Der Anschluss muss an einem RCD (FI) angeschlossen sein, da die Anlage im Freien (Feuchtigkeit) montiert ist.
- Ggf. muss die Sicherung an die Anlage angepasst werden.
Muss ein neuer Stromzähler eingebaut werden?
Die bestehenden Zähler haben meist keine Rücklaufsperre, d.h. bei einer Einspeisung durch nicht verbrauchten Strom würde der Zähler „rückwärts zählen“. Hier gibt es aber ein Entgegenkommen vieler Stromlieferanten, die auf einen Austausch verzichten, wenn die abnehmende Partei bei Rückspeisung auf eine Vergütung des eingespeisten Stromes verzichten. Die Zähler werden aber immer zu einem späteren Zeitpunkt gewechselt.
Muss ich meinen Strombedarf kennen, um zu wissen, an welcher Phase das Balkonkraftwerk angeschlossen wird?
Nein, nahezu alle Zähler mit Rücklaufsperre arbeiten saldierend, d.h. es wird die Summe der eingehenden Ströme (d.h. vom Energielieferanten) und die Summe der ausgehenden Ströme (d.h. von der Solaranlage) werden unter Beachtung des Vorzeichens addiert. Fazit: Der gesamte eigen erzeugte Strom wird gegen den an allen Phasen abgenommenen Strom in Gänze gegengerechnet. Ausnahme, wenn der Eigenverbrauch niedrigerer ist als der eigen erzeugte Strom: Das freut dann den Energielieferanten.
Ist es wahr, dass ich für meinen erzeugten Strom kein Geld vom Energielieferanten bekomme?
Ja, zumindest, solange dieser nicht selber verbraucht wird. Das wird meist auch in der Anmeldung beim Energielieferanten so vereinbart. Es macht also nur Sinn, eine Balkonanlage zu betreiben, wenn auch in den Sonnenstunden Strom verbraucht wird.
Kann ich den überschüssig erzeugten Strom speichern?
Theoretisch ja, aber man muss den finanziellen und technischen Aufwand dagegen rechnen. Es wird in Zukunft sicherlich weitere bzw. bessere Möglichkeiten als heute geben.
Kann ich jedes normales Stromkabel zur Anschaltung des Balkonkraftwerkes nutzen?
Nein. Normalerweise sollten Anschlusskabel für den Wechselrichter mit angeboten werden (sind kein Leistungsumfang des Wechselrichterherstellers). Wenn möglich mit bestellen. Die Leitungen und Stecker müssen sowohl UV als auch Wassergeschützt sein (Aussenmontage). Das gleiche gilt für die Steckdosen. Als absolutes „geht-gar-nicht“ sind jede Art von Steckdosenverteilern (Mehrfachsteckerleisten)!
Muss ein PV-Stecker montiert werden?
Je nach Energielieferanten muss eine PV-geeignete Steckverbindung vorhanden sein (kann vorab beim Energielieferanten in Erfahrung gebracht werden). Es macht jedoch Sinn, dass nicht ein Schuko-Stecker (gewöhnlicher 230-Volt Schutz-Kontakt-Stecker) genutzt wird, sondern umgerüstet werden sollte.
Update: Der Vorschlag des VDE will auch den Schukostecker als ausreichend in die Verordnung bringen. Aktuell ist noch der Energiegerätestecker wie z.B. der Wielandstecker in der VDE-Verordnung.
Gründe für den Energiegerätestecker (z.B. der Wielandstecker):
- Verpolungssicher
- Berührungsschutz
- Stecker kann nicht einfach rausgezogen werden, z.B. von ortsunkundigen Personen, die ein anderes Gerät einstecken wollen
Muss ich das Balkonkraftwerk fest verdrahten?
Nein. Dies wäre zwar die elektrisch beste Methode, ist aber in diesem Fall nicht notwendig oder vorgeschrieben. Falls doch eine feste Montage vorgesehen wird, muss eine Trennung (entweder LS-Schalter, d.h. Sicherung oder Trennschalter) vorgesehen werden, um Arbeiten an der Anlage (z.B. Tausch von Komponenten) spannungsfrei möglich ist.
Muss die Sicherung (LS-Schalter) getauscht werden?
Es kommt auf die Installation der Verkabelung an. In den meisten Fällen sind 16A-Sicherungen mit B-Kennung und einer 1,5 mm2 Verdrahtungsinstallation vorhanden. Rein rechnerisch kann eine 600- Watt Balkonkraftwerk runde 2,5 A liefern, welche zusätzlich durch Verbraucher hinter der Sicherung gezogen werden können. D.h., es müsste die Sicherung gegen eine nächst kleinere 13A-Sicherung ausgetauscht werden. Das bedeutet einen Eingriff in die Hauselektrik inkl. Hinzunahme einer Fachkraft. Wer sich mit den Ausprägungen einer 16A Sicherung mit Kennung B auseinandersetzt, wird erkennen, dass in solch einem Grenzfall auch ohne Balkonkraftwerk die Sicherung fliegen dürften. ABER: Aus brand- und versicherungstechnischen Gründen wäre solch ein Austausch von Nöten. Wer keine weiteren Verbraucher hinter der Sicherung nutzt, befindet sich im legalen Bereich.
Muss ich eine eigene Leitung für das Balkonkraftwerk legen (lassen)?
Nein, siehe auch „Muss die Sicherung getauscht werden“. Aber eine eigene, separate Leitung ist, sofern es die Baulichkeiten zulassen, eine ideale Lösung.
Muss zwingend ein RCD (FI) verbaut sein?
Ja, da die Anlage sich im Aussenbereich befindet, ist ein RCD zwingend notwendig. Neuere Installationen müssen schon heute vor allen Sicherungen einen RCD haben.
Muss ein RCD (FI) direkt am Balkonkraftwerk installiert sein?
Das Balkonkraftwerk ist per se ein Energielieferant, d.h. ein RCD würde direkt vor dem Wechselrichter sinnvoll sein. Dies wäre eine Methode, wenn das Balkonkraftwerk fest verdrahtet mit einem Trennschalter in einer kleinen Unterverteilung untergebracht wird. Da wäre noch Platz. Aber normalerweise ist ein im Zählerschrank untergebrachter RCD ausreichend.
Muss ich einen separaten RCD (FI) im Zählerschrank verbauen?
Wird eine eigene Leitung zum Balkonkraftwerk verlegt, macht ein separater RCD oder eine LS/RCD-Kombination Sinn. Ansonsten den bestehenden mit nutzen. Ist keiner vorhanden, dann einen separaten RCD setzten.
Warum einen RCD (FI), der Wechselrichter hat doch einen NA-Schutz?
Der NA-Schutz (Netz- und Anlagen-Schutz) schütz, wie der Name sagt, das Netz bzw. die Anlage, nicht den Menschen. Ein Wechselrichter schaltet nur zu, wenn eine Netzspannung und Netzfrequenz sich in einem bestimmten technischen Rahmen befindet, zu bzw. auch ab. Abgeschaltet wird z.B., wenn der Netzbetreiber Schaltarbeiten vornimmt (Erhöhung der Netzspannung leicht oberhalb der Grenzspannung, Abschaltung des Wechselrichters, Abschaltung des Gesamtnetzes, Einschalten des Wechselrichters erst nach Wiederanlauft des Stromnetzes).
D.h. der NA-Schutz kann zwar schnell abschalten, jedoch kann das teileweise je nach Gerät bis zu 120 ms betragen, was ein RCD in 30 ms erledigt.
Woher weiss mein Stromzähler, dass der Strom vom Balkonkraftwerk und nicht vom Energielieferanten genutzt werden soll?
Hier wird ein elektrisches Phänomen genutzt: Es wird der Strom von der Energiequelle genommen, welchen eine etwas höhere Spannung aufweist, d.h. der Wechselrichter hat eine minimal höhere Spannung als das externe Netz, d.h. es geht nichts verloren.
Muss es unbedingt ein zertifizierter Wechselrichter sein?
Ja, unbedingt. Wer Wert auf seine Unversehrtheit legt und sich nicht mit der Versicherung im Leistungsfall anlegen will, hat keine Wahl.
Muss ich das Balkonkraftwerk abnehmen lassen?
Nein, derzeit besteht keine Pflicht dazu. Aber immer bedenken: Die Vorschiften können sich ändern, d.h. immer auf eine sehr gute mechanischen und elektrische handwerklich richtige Montage achten. Sobald es Pflicht wird, dass Hausanlagen überprüft werden müssen, kann der Handwerkbetrieb die Anlage stilllegen bzw. an den Energielieferanten melden. Dann beginnt der Spass.
Stromüberprüfung (E-Scheck)
Sollte durch den Vermieter ein E-Scheck durchgeführt werden, unbedingt vorher dies der Prüfkraft mitteilen, dass eine PV-Anlage angeschlossen ist. Ggf. einen Zettel im Sicherungskasten hinterlegen. Zur Prüfung ist die Balkonanlage vom Netz zu trennen.
Wie kann ich meinen Ertrag verfolgen?
Ein nicht ganz einfaches Problem: Es werden zwar Energiezähler in Form von Zwischensteckern auf SchuKo-Basis angeboten, jedoch gibt es dann das Problem mit dem Verbindungskabel und der nicht verordnungskonformen Anbindung.
Als nächstes gibt es sogenannte Smart-Devices, die in den Stromkreis z.B. hinter einer Wielandsteckdose verbaut werden können. Diese werden meist über WLAN an Clouddienste angebunden, auf denen dann die Messungen konsolidiert heruntergeladen werden können. Neben möglich aufgemachte Einfallstore in das private WLAN kommt dann noch das Datensammeln auf vielleicht unbekannten Dienstleistern hinzu. Praktisch und informativ sind die Dienste auf jeden Fall. Zu bedenken ist aber, dass in Wandsteckdosen verbaute Instrumente ggf. vergessen werden und im Fall eines E-Schecks durch die Prüfung nachhaltig zerstört werden können bis hin zu einem Brand durch Überlast. Oder verdeckt defekt gehen und die Anlage nicht mehr produziert.
Eine valide, jedoch eingeschränkte Variante wäre ein Zähler im Sicherungsformat, welcher im Zählerschrank mit verbaut werden kann (Achtung: Meist muss die Betriebsrichtung Eingang/Ausgang geändert werden). Hier kann man zwar nur die aufgelaufenen KW ablesen, ähnlich eines normalen Stromzählers, jedoch wird das für die Energieerfassung ja auch meist nur jährlich gemacht. Diese sollten dann eine Rückwärtssperre haben. D.h. liefert die Anlage keinen Strom, kommt eine Fehlermeldung. Ist der Wert „0“, liefert die Anlage genauso viel Strom, wie der Wechselrichter zum Betrieb benötigt oder, was meist der Fall ist, die Anlage hat eine Störung.
Als weitere Möglichkeit gibt es die Methode den Wechselrichter selber auszulesen. Zum einen muss wieder eine Verbindung zu einem Clouddienstleister hergestellt werden. Schlimmer ist, dass viele Wechselrichter zwar ein WLAN-Anschluss haben, jedoch eine separate zusätzliche Box vom Anbieter des Wechselrichters benötigen, die neben Platz vor allem zusätzliches Geld kosten.
Noch ein Punkt: Alle oben gezeigte Varianten zeigen nur den eingespeisten Strom. Aber ohne Aussage, wie weil davon selber verbraucht wurde. Das kann nur erfolgen, wenn der Stromzähler des Energielieferanten ausgehenden rückwärts ins Netz eingespeisten Strom anzeigen kann. Dieser ist dann vom erzeugten Strom abzuziehen. Der gesamte Stromverbrauch ist dann die Addition aller drei Werte unter Beachtung der Vorzeichen.
Kann ich ein 600-Watt Balkonkraftwerk als Inselanlage z.B. bei Stromausfall nutzen?
Nein, die Wechselrichter sind darauf ausgerichtet, dass ein vorhandenes Stromnetz zur Verfügung steht, d.h. im Falle eines Stromausfalles schalten die Teile gewollt ab.
Eine Möglichkeit wäre, das Hausnetz vom öffentlichen Stromnetz elektrisch zu trennen, ein Notstromaggregat hochzufahren und das Balkonkraftwerk hinzu zuschalten. Das übersteigt aber diese FAQ.
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