Was darf geändert werden?

Providerhoheit im Teilnehmeranschluss

Der Hausanschluss wird bei Erschliessung des Gebäudes durch den Provider vorgenommen. Die interne Verkabelung im Haus wird durch den Hauseigentümer veranlasst. Bei der ersten Inbetriebnahme durch den Provider wird eine Abschlussdose gesetzt, die mit einem Prüfwiderstand (PPA) abgeschlossen wird. Das Kabel ins Haus, APL und Abschlussdose sind Eigentum des Providers. Zusätzlich darf das zwischen APL und Dose verlegte Kabel nicht verändert werden.

Alle anderen Kabel und Dosen dürfen in Eigenregie durch eine geeignete Fachkraft installiert und verschaltet werden. Hierbei sind die einschlägigen Vorschriften nach DIN/VDE 0815 zu beachten. Dies ist vor allem bei der Verdrahtung der Kabel und der Einhaltung der Farben bzw. Markierungen zu beachten.

Wichtig: Wurden Brandschottungen geöffnet sind diese nach Änderung der Kabelführung wieder zu schliessen!


1. TAE und PPA – Der Prüfabschluss

Welche Funktion hat der Passive Prüfanschluss (PPA)? Der Passive Prüfanschluss ist Teil der Telefonanschlusstechnik und dient der Leitungsüberprüfung. Die Anschlussleitungen des Ortsnetzesenden an so genannten Anschlusspunkten des Liniennetzes (APL), der sich meist im Keller des Gebäudes befinden. Für den Anschluss ist eine TAE-Dose vorgesehen (1. TAE, Leistungsübergabepunkt). Zwischen APL und TAE führt ein Kabel, dessen Adern mit La und Lb bezeichnet werden.

PPA
Ersatzschaltung PPA

Die erste TAE ist meist Eigentum des Netzproviders und Schnittstelle zwischen Provider und Kunde. Sie enthält für Prüfzwecke zwischen den Klemmen 1 und 2 den PPA.

Dieser besteht aus einer parallel zur a/b-Leitung Diode Widerstand Reihe. An der La-Ader lieg der Minuspol der Fernspeisung; die Lb-Ader besitzt Erdpotential. Zum Prüfen durch Umpolen der Versorgungsspannung in der Vermittlungsstelle im Prüffall ergibt sich über die dann in Durchlassrichtung gepolte Diode eine niederohmige Netzschleife. Bei einer Leitungsunterbrechung lässt sich somit feststellen, ob die Störung im Berech des Netzbetreibers oder des Teilnehmers liegt.

Die erste TAE zur Selbstmontage kann im Regelfall beim Provider direkt angefragt werden.

Quelle: Unterrichtsblätter der Deutschen Telekom, 06/2003

Alle Angaben beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland und lassen sich nicht ohne weiteres auf andere Länder übertragen.